Ab dem 17.2.2024 gilt der Digital Services Act (DSA) vollumfänglich. Bis dahin müsste Deutschland auch die zentrale nationale Aufsichtsbehörde (Digital Services Coordinator – DSC) aufstellen. Geplant ist mit dem DDG-RegE vom 20.12.2023, die Stelle bei der BNetzA als “Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur” (nachfolgend: Koordinierungsstelle) anzusiedeln. Zwar wird Deutschland die Verabschiedung des DDG […]
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